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Ladendetektive für den Einzelhandel

Inventurdifferenzen kosten Marge – Tag für Tag. Unsere Ladendetektive arbeiten verdeckt oder sichtbar, rechtssicher und mit Erfahrung aus vielen Einsätzen auf der Fläche.

KasseEingangSichtachsen über vier Gänge

Was Ladendetektive bei uns umfasst

Verdeckte BeobachtungUnauffällig auf der Fläche – wir erkennen Muster und gezieltes Vorgehen.
Präventive PräsenzSichtbar im Eingangsbereich: Gelegenheitsdiebe lassen es gar nicht erst darauf ankommen.
Rechtssicheres EingreifenAnsprache, Festhalten nach § 127 StPO, Übergabe an die Polizei – sauber dokumentiert.
Hausverbote und AnzeigenWir unterstützen bei Hausverboten und Strafanträgen.
Hinweise auf SchwachstellenTote Winkel, ungesicherte Ware, Kassenzonen – wir sagen, was uns auffällt.
Flexible EinsatzzeitenGezielt zu Stoßzeiten, an Markttagen oder in Aktionswochen.

Verdeckt oder sichtbar?

Verdeckte Ladendetektive erkennen Täter, die gezielt vorgehen, und sprechen sie nach der Kassenzone an. Sichtbare Präsenz wirkt dagegen vorbeugend. In vielen Filialen ist die Kombination am wirkungsvollsten – wir besprechen mit Ihnen, was zu Ihrem Geschäft, Ihrer Fläche und Ihrem Sortiment passt.

Rechtssicher statt riskant

Ein Fehlgriff kann teuer werden – für den Ruf Ihres Geschäfts und rechtlich. Ladendetektive brauchen deshalb die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Wir greifen nur ein, wenn die Tat zweifelsfrei beobachtet wurde, und gehen dabei ruhig und respektvoll vor. Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten hilft, Vorgänge so zu dokumentieren, dass sie auch später Bestand haben.

Erfahrung aus eigenen Einsätzen

Christoph Sommer war selbst über längere Zeit verdeckt als Ladendetektiv tätig. Dieses Wissen über Laufwege, Tricks und typische Abläufe fließt direkt in die Arbeit unserer Teams ein.

Häufige Fragen zu Ladendetektive

Ab wann lohnt sich ein Ladendetektiv?

Wenn Inventurdifferenzen spürbar steigen, bestimmte Waren immer wieder fehlen oder es konkrete Hinweise auf Diebstahl gibt. Oft genügen gezielte Einsätze zu bestimmten Tagen oder Uhrzeiten.

Darf ein Ladendetektiv einen Dieb festhalten?

Ja, unter engen Voraussetzungen. Nach § 127 Abs. 1 StPO darf jede Person einen auf frischer Tat Betroffenen vorläufig festhalten, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort feststellbar ist – bis die Polizei eintrifft und nur mit verhältnismäßigen Mitteln.

Brauchen Ladendetektive eine besondere Qualifikation?

Ja. Für den Schutz vor Ladendieben schreibt § 34a GewO die Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor. Die einfache Unterrichtung reicht dafür nicht aus.

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